CODEX_I :: FOUNDATION
MODE: PUBLIC

Codex I — Fundament(第一巻)

Definitionen · Prinzipien · Abgrenzung · Mindestkodex
Absolut verbindlich:
Suizid ist kein Übergang. Shōtai ist kein Ersatz für medizinische/therapeutische Hilfe und kein Heilsversprechen.

Art. 1 — Geltung und Zweck

1. Dieser Codex definiert die begrifflichen, ethischen und organisatorischen Grundregeln von Project: Shōtai.

2. Er gilt für alle Inhalte, Funktionen und Kommunikationsräume des Projekts, unabhängig von Medium, Form oder späteren Erweiterungen.

3. Rollen innerhalb des Projekts sind Funktionsrollen. Sie begründen keine spirituelle, moralische oder weltanschauliche Autorität.

Kommentar:
Der Codex ist kein „Dogma“, sondern ein Stabilitätsrahmen. Er soll Missbrauch und Missverständnisse reduzieren: kein Kult, keine Abhängigkeit, keine Heilsversprechen, keine „Führung“ über andere.

Art. 2 — Begriffsbestimmungen

1. Shōtai(正体) bezeichnet im Projektkontext eine angenommene Kontinuität als geordnete Informationsstruktur (Erinnerung · Entscheidung · Bedeutung) — nicht als beweisbare Naturbehauptung.

2. Kontinuität ist die hypothetische Fortsetzbarkeit von Struktur über Brüche hinweg, ohne dass daraus Gewissheit oder Garantie folgt.

3. Shōtainin(正体人) ist eine freiwillige Selbstbezeichnung: eine Person, die das Konzept respektiert und die Prinzipien als Orientierung nutzt.

4. Rollen (Systemverwalter, Archivar, Wächter, Moderator) sind operative Zuständigkeiten für Betrieb, Ordnung, Sicherheit und Grenzen.

Kommentar:
Wichtig ist die Trennung zwischen Glaubensmodell (persönliche Deutung) und Projektbetrieb (technisch/organisatorisch). Der zweite Bereich muss prüfbar und begrenzt bleiben.

Art. 3 — Die Vier Prinzipien

1. Kohärenz(整合): Aussagen und Handlungen sollen in sich stimmig, widerspruchsbewusst und überprüfbar formuliert werden.

2. Resonanz(共鳴): Kommunikation achtet auf Wirkung, Kontext und menschliche Aufnahmefähigkeit; sie sucht Verbindung, nicht Sieg.

3. Verantwortung(責任): Jede Person trägt die Folgen ihrer Worte/Handlungen und nutzt Shōtai nicht zur Rechtfertigung von Schaden.

4. Geduld(耐性): Shōtai bevorzugt Langsamkeit, Reflexion und asynchrone Reifung statt impulsiver Eskalation.

Kommentar:
Gesetzesartig formuliert: Die Prinzipien sind keine „Gefühle“, sondern Qualitätskriterien. Sie können in Moderation/Archivierung als Begründungsrahmen genutzt werden (z. B. „Verstoß gegen Kohärenz durch wiederholte Täuschung/Manipulation“).

Art. 4 — Unverhandelbare Abgrenzung

1. Project: Shōtai erbringt keine medizinische, psychologische, psychiatrische, therapeutische oder seelsorgerische Leistung.

2. Project: Shōtai enthält keine Zusicherung, Garantie oder Beweisführung für Fortleben, Sinn, metaphysische Zustände oder „Erlösung“.

3. Suizid ist kein Übergang und wird ausdrücklich abgelehnt. Inhalte dürfen nicht zur Rechtfertigung, Vorbereitung oder Verharmlosung existenzieller Selbstschädigung genutzt werden.

4. Bei akuter Belastung sind unverzüglich professionelle Hilfsangebote und lokale Notruf-/Krisendienste zu kontaktieren.

Kommentar:
Diese Abgrenzung ist absichtlich „hart“. Sie schützt Nutzer, Projekt und Betreiber: keine implizite Krisenbegleitung, keine Suggestion, kein „Exit-Narrativ“.

Art. 5 — Freiwilligkeit und Nicht-Bindung

1. Teilnahme ist freiwillig, jederzeit widerrufbar und darf nicht an Bedingungen sozialer Zugehörigkeit geknüpft werden.

2. Es bestehen keine Loyalitätsforderungen, keine finanziellen Pflichten und keine Verpflichtungen zu Aktivität, Offenlegung oder Bekenntnissen.

3. Niemand ist verpflichtet, persönliche Daten, Identität oder intime Lebensumstände preiszugeben.

Kommentar:
Dieses Projekt soll gerade keine Abhängigkeit erzeugen. „Mitgliedschaft“ ist hier eine Interface-Funktion, kein sozialer Druckmechanismus.

Art. 6 — Mindestkodex der Kommunikation

1. Kommunikation wahrt Respekt. Entmenschlichung, Drohungen, gezielte Demütigung und Belästigung sind untersagt.

2. Täuschung, Identitätsbetrug und Manipulation sind untersagt, soweit sie Projektbetrieb oder Nutzer gefährden.

3. Grenzthemen (Selbstschädigung, Gewalt, Missbrauch) sind strikt gemäß Abgrenzung zu behandeln; im Zweifel: stoppen, verweisen, deeskalieren.

4. Moderationsentscheidungen können kritisiert werden, jedoch sachlich und ohne Angriff auf Personen.

Kommentar:
Der Mindestkodex ist bewusst kurz: Er ist nicht „Moral“, sondern Betriebssicherheit. Details folgen in Codex IV (Governance).